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Filesharing- Abmahnungen

Pressemitteilung Mai 29, 2014 Filesharing Recht Abhmahnung Internet

Filesharingabmahnungen weiterhin aktuell

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer ist eine der großen Kanzleien, die sich mit dem Thema Filesharing intensiv beschäftigt und Abmahnungen an Privatleute verschickt. Die Kanzlei machen den Adressaten die Vorwürfe Filmdateien über so genannte Filesharing Netzwerke (wie z.B. BitTorrent, BitComet und µTorrent) unerlaubt herunterzuladen und sie auch gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Die Forderungsanschprüche betragen regelmäßg um die. 1.000 ,00 €.

Viele Abmahnungsempfänger reagierten sofort um möglicherweise eine weitere
Antwort zu bekommen, danach aber monatelang manchmal sogar jahrelang Ruhe hatten. Bis die Kanzlei neulich in den alten Fällen durchstöberte.

Viele Privatpersonen, die schon 2011 von der Kanzlei abgemahnt wurden, haben in den vergangenen Wochen erneut eine Abmahnung bekommen. Nachdem dort genannten Ausführungen sollte es für den Rechteinhaber letztmalig versucht werden einen Vergleich herbeizuführen.

Wenn der Adressat auf diese Abmahnung nicht reagierte, drohte ein weiterer Brief der Münchener Kanzlei, aus dem bekannt wird, dass das Klageverfahren eingeleitet werde.

Nach Erhalt des Mahnbescheides sollte man schleunig handeln. Wenn man nicht während der Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid
Widerspruch einlegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid als vollstreckbarer Titel.

Die Beurteilung und entsprechende Vorgehensweise hängt fast immer vom Einzelfall ab. Gleichwohl gilt folgendes:

1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
Eine verspätete oder gar keine Reaktion stellt keine Lösung dar, sondern führt unter Umständen zu noch höheren Kosten und Sanktionen

2. Voreilige Reaktionen sind ebenfalls nicht empfehlenswert.
Anrufe bei der abmahnenden Kanzlei sowie Unterschreiben von weit gefassten Unterlassungserklärungen können eine uferlose Haftung nach sich ziehen und Sie unter Umständen viel Geld kosten.

3. Lassen Sie sich beraten.
Sowohl der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung, als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten zunächst von einem Anwalt durchleuchtet werden. Nur so können Sie sicher gehen, dass auch Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden.


Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an [email protected] senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140.

Weitere Informationen:
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